STANDGEBÜHREN

Die Standgebühren gelten für alle Standorte. 

Standard

16
  • 1 Auto
  • 1 Tapeziertisch

Anhänger

22
  • 1 Auto
  • 1 Tapeziertisch
  • 1 Anhänger

Zusatz

5
  • Je 1m zusätzlicher Länge

ALLGEMEINE REGELN

Der Aufbau der Stände erfolgt immer ab der vorgegebenen Aufbauzeit.
Diese ist meistens Samstags um 18:30 Uhr.
Vorher ist der Aufbau der Stände nicht erlaubt!
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf diese Regel.

MARKTORDNUNG

Teilnahmebedingungen für Ali´s Flohmärke


§ 1
Mit dem Betreten bzw. Einfahren auf das jeweilige Veranstaltungsgelände erkennen die Teilnehmer die Marktordnung an.


§ 2
Auf dem gesamten Gelände ist Schritttempo zu fahren. Das Ordnungspersonal ist weisungsbefugt. Wird der Teilnehmer mit dem Fahrzeug auf dem Veranstaltungsplatz eingewiesen, ist hier Folge zu leisten.
Das Aufstellen der Verkaufstische und der Verkauf der Ware haben erst nach der Freigabe durch das Ordnungspersonal zu erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben alle Gegenstände im Fahrzeug oder Anhänger. Die erteilte Erlaubnis Tische und Schirme aufzubauen heißt nicht gleichzeitig auch schon die Ware verkaufen zu dürfen. Die Anfangszeiten für den Aufbau oder den Verkauf bitte einhalten!
Die Zufahrten des Veranstaltungsgeländes und die Rettungswege für die Feuerwehr sind immer frei zu halten. Das gilt auch für die Besucher als Parker.
Wer die Veranstaltung stört oder den Anweisungen des Ordnungspersonals nicht folgt, kann vom Platz gewiesen werden. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr erfolgt dann nicht.


§ 3
Mit der Standplatzeinnahme wird die Standgebühr fällig – unabhängig vom Platz, Wetter, Teilnehmeranzahl oder der Dauer der Teilnahme.
Der Teilnehmer hat sich vor der Teilnahme über die Standgebühr zu erkundigen. Dies kann vor Ort oder über das Internet (www.flohmarkt-welt.de ) erfolgen.
Die Zahlungsbestätigung (Quittung) ist für die Dauer der Teilnahme aufzubewahren und auf Verlangen des Veranstalters bzw. des Ordnungspersonals vorzuzeigen.


§ 4
Jede Art von Propaganda oder Werbung (Politik, Religion, Mitbewerber) ist untersagt. Ausnahmen können nach Absprache erfolgen.
Eine Lärmbelästigung (Radio, Stromgenerator usw.) ist zu unterlassen.


§ 5
Es darf nur verkauft werden, was das Gesetz für den Markt nicht verbietet.
Eine Ausstellung und der Verkauf von jugendgefährdenden, pornografischen Artikeln, NS-Material, Waffen, lebendige Tiere, präparierte Tiere, die gegen das Artenschutzgesetz verstoßen, sind untersagt.
Der Verkauf von Neuwaren und Lebensmitteln sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen können nach Absprache gestattet werden. Gleiches gilt für Imbissbetriebe.


§ 6
Jeder Aussteller hat seinen Verkaufsplatz nach der Veranstaltung sauber zu verlassen und seinen gesamten Müll oder die nicht verkaufte Ware mitzunehmen.
Vorhandene Papierkörbe stehen nicht für die Müllentsorgung zur Verfügung.

§ 7
Jeder Teilnehmer haftet für den von Ihm verursachten Schaden.


§ 8
Die Einkaufswagen stehen nicht für den Flohmarktbetrieb zur Verfügung. Jede Nutzung (vom Käufer oder Verkäufer) ist zu unterlassen.
Fahrräder sind auf dem Flohmarktgelände zu schieben.
Hunde sind an der Leine zu führen.


Marktordnung für Ali´s Flohmärkte 2024